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   BFH, 21.04.2005 - III R 10/03   

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https://dejure.org/2005,3952
BFH, 21.04.2005 - III R 10/03 (https://dejure.org/2005,3952)
BFH, Entscheidung vom 21.04.2005 - III R 10/03 (https://dejure.org/2005,3952)
BFH, Entscheidung vom 21. April 2005 - III R 10/03 (https://dejure.org/2005,3952)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 119 Abs. 1, § 125 Abs. 1, § 165 Abs. 1 und 2; GG Art. 20 Abs. 3; InvZulG 1991/1993 § 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a; InvZulG 1996 § 3 Satz 1 Nr. 3

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 119 Abs. 1, § 125 Abs. 1, § 165 Abs. 1 und 2; GG Art. 20 Abs. 3; InvZulG 1991/1993 § 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a; InvZulG 1996 § 3 Satz 1 Nr. 3

  • Judicialis

    AO 1977 § 119 Abs. 1; ; AO 1977 § 125 Abs. 1; ; AO 1977 § 165 Abs. 1; ; AO 1977 § 165 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; InvZulG 1991/1993 § 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a; ; InvZulG 1996 § 3 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines vorläufig festgesetzten Investitionszulagenbescheids anhand der zum Änderungszeitpunkt geltenden Rechtslage

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung bei der endgültigen Zulagefestsetzung S. 36

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Investitionszulage für Anzahlungs- und Teilherstellungskosten ? Vorläufiger Investitionszulagebescheid ? Abschluss der Investition nach mittlerweile gesetzlich zurückverlegtem Abschlusszeitpunkt ? Fertigstellung nach geändertem Abschlusszeitpunkt ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufige Festsetzung einer Investition; Verkürzung des Investitionszeitraums; Berücksichtigung betreffender Gesetzesänderungen während des Festsetzungszeitraums; Verbot der rückwirkenden Gesetzesänderung; Verfassungsmäßig geschütztes Vertrauen des Investors

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 3 S 1 Nr 3, AO 1977 § 119 Abs 1, AO 1977 § 165 Abs 1 S 3, GG Art 20
    Änderung; Nichtigkeit; Rückwirkung; Vorläufigkeitsvermerk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2005, 1780
  • BB 2005, 1781
  • BB 2005, 1834
  • DB 2006, 139
  • BStBl II 2005, 718
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.10.2000 - III R 35/95

    Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - III R 10/03
    Noch nicht abschließend geklärt ist die Zulässigkeit rückwirkender Vorschriften, wenn --wie im Streitfall-- die Voraussetzungen für eine Investitionszulage nach dem Investitionsentschluss des Anspruchsberechtigten, aber vor Ablauf des Jahres, in dem die Investition abgeschlossen wird und damit der Anspruch auf die Investitionszulage endgültig entsteht, geändert werden (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2000 III R 35/95, BFHE 193, 204, BStBl II 2001, 499, unter II. 1. b; vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B. III. 2.).

    b) Unabhängig davon, ob derartige Sachverhalte nach den Grundsätzen der echten oder der unechten Rückwirkung zu beurteilen sind, verstößt der Gesetzgeber nach dem Senatsurteil in BFHE 193, 204, BStBl II 2001, 499 regelmäßig nicht gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Rückwirkung belastender Gesetze, wenn er Investitionszulagen rückwirkend für bereits getätigte Investitionen absenkt, weil eine Entscheidung der Europäischen Kommission die Unvereinbarkeit der Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt festgestellt und die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert hat, die Beihilfen in dem als unvereinbar festgestellten Umfang aufzuheben und schon gewährte Begünstigungen zurückzufordern.

    Auch in diesen Fällen ist aber das mitgliedstaatliche öffentliche Interesse an der Wiederherstellung eines mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbaren Zustands zusammen mit dem öffentlichen Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung abzuwägen gegen Vertrauensschutzgesichtspunkte des Investors (BFH-Urteil in BFHE 193, 204, BStBl II 2001, 499).

    Angesichts des nur kurzen Zeitraums, in dem der Kläger auf die für ihn günstigere Rechtslage hätte vertrauen können, müsste dieses Vertrauen im Übrigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gemeinschaftsrechtmäßigen Zustandes und der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung zurücktreten (vgl. Senatsurteil in BFHE 193, 204, BStBl II 2001, 499, unter II. 3. d).

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - III R 10/03
    Hinsichtlich der Voraussetzungen, unter denen die Rückwirkung von Gesetzen gerechtfertigt ist, unterscheidet das BVerfG zwischen der sog. echten Rückwirkung bzw. der Rückbewirkung von Rechtsfolgen --im Folgenden echte Rückwirkung-- und der sog. unechten Rückwirkung bzw. der tatbestandlichen Rückanknüpfung --im Folgenden unechte Rückwirkung-- (zur Unterscheidung vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerfG).

    Bei unechter Rückwirkung ist im Einzelfall zu prüfen, mit welchem Gewicht das Vertrauen in die bestehende günstige Rechtslage schützenswert ist und ob die öffentlichen Belange, die eine nachteilige Änderung rechtfertigen, dieses Vertrauen überwiegen (BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerfG).

    Noch nicht abschließend geklärt ist die Zulässigkeit rückwirkender Vorschriften, wenn --wie im Streitfall-- die Voraussetzungen für eine Investitionszulage nach dem Investitionsentschluss des Anspruchsberechtigten, aber vor Ablauf des Jahres, in dem die Investition abgeschlossen wird und damit der Anspruch auf die Investitionszulage endgültig entsteht, geändert werden (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2000 III R 35/95, BFHE 193, 204, BStBl II 2001, 499, unter II. 1. b; vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, unter B. III. 2.).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - III R 10/03
    a) Nach dem aus Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) abgeleiteten Rechtsstaatsprinzip bedarf es einer besonderen Rechtfertigung, wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich --rückwirkend-- in für den Steuerpflichtigen belastender Weise ändert (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, Abschn. C. I. 1. a).
  • BFH, 02.03.2000 - VI R 48/97

    Korrektur von Rechtsfehlern bei vorläufiger Steuerfestsetzung

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - III R 10/03
    Die materielle Bestandskraft des Investitionszulagenbescheids bleibt in diesem Umfang offen, bis die (tatsächliche) Ungewissheit beseitigt ist und das FA den vorläufigen Bescheid entsprechend ändert (BFH-Urteile vom 2. März 2000 VI R 48/97, BFHE 191, 223, BStBl II 2000, 332, und vom 29. Juni 2004 IX R 14/02, BFH/NV 2005, 2).
  • BFH, 26.06.2003 - III R 16/01

    Investitionszulage auf Anzahlungen

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - III R 10/03
    Die Investitionszulage steht dem Anspruchsberechtigten nur dann endgültig zu, wenn im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung die Voraussetzungen für die Gewährung der Investitionszulage vorliegen, andernfalls muss er die abschlagsweise erhaltene Investitionszulage zurückzahlen (Senatsurteil vom 26. Juni 2003 III R 16/01, BFHE 203, 283, BStBl II 2004, 22).
  • BFH, 29.06.2004 - IX R 14/02

    Vorläufigkeitsvermerk

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - III R 10/03
    Die materielle Bestandskraft des Investitionszulagenbescheids bleibt in diesem Umfang offen, bis die (tatsächliche) Ungewissheit beseitigt ist und das FA den vorläufigen Bescheid entsprechend ändert (BFH-Urteile vom 2. März 2000 VI R 48/97, BFHE 191, 223, BStBl II 2000, 332, und vom 29. Juni 2004 IX R 14/02, BFH/NV 2005, 2).
  • FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 5096/07

    Vereinbarkeit einer rückwirkenden Anwendung von § 40a Abs. 1 S. 2 Gesetz über

    Gleiches gilt für die Verpflichtung zur Anpassung nationalen Rechts an EU-Recht (offen gelassen im BVerfG-Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 84, unter C.II.4.; Vertrauensschutz verneint in den BFH-Urteilenvom 21. April 2005 III R 10/03, BFHE 210, 94, BStBl. II 2005, 718, unter II.2.;vom 7. Juli 2005 V R 32/04, BFHE 211, 74, BStBl. II 2005, 907, unter II.2., undvom 15. September 2005 III R 28/03, BFHE 210, 568, BStBl. II 2006, 89, unter II.4.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01

    Vereinbarkeit einer Vorschrift über bindenden Entscheidungen eines Investors

    Im Anschluss an das Urteil vom 12. Oktober 2000 ging der BFH in seinen Urteilenvom 3. März 2005 (III R 46/03, BFH/NV 2005, 1371) sowievom 21. April 2005 (III R 10/03, BStBl. 2005 II 718) davon aus, dass von der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Mitteilung des BMF über die Einleitung eines Hauptprüfverfahrens an der Investor kein schutzwürdiges Vertrauen mehr genieße.
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 13 K 2259/05

    Keine Investitionszulage für Schadensersatzleistung wegen Nichterfüllung einer

    Vielmehr darf man eine Investitionszulage auf Anzahlungen nur behalten, wenn die Investition auch tatsächlich durchgeführt und bis zum 1. Januar 2005 beendet wird (BFH-Urteil vom 21.4.2005 III R 10/03, BStBl II 2005, 718).
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